In einer abendlichen, musikalisch untermalten Zusammenkunft wurden die hinkünftigen Vereinsstatuten erörtert, das Präsidium gewählt und nachstehende Vereinsregeln aufgestellt:
    

Die Mitgliedschaft des Feitlclubs ist ausschließlich männlicher Natur. 
  

Der Feitl ist jederzeit mit sich zu führen und  der Feitl ist uneingeschränkt zu benutzen (schneiden, essen, trinken,....) 


Jedes Mitglied ist berechtigt, jeden anderen Feitlbruder diesbezüglich zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung wurde ein  Strafausmaß von ATS 13,7603 (€ 1,00) in Österreich bzw. ATS 27,5206 (€ 2,00) im Ausland vereinbart.
 

Das Erscheinen bei entsprechenden Zusammenkünften ist verpflichtend.
 

Der Feitl darf nicht aus der Hand gegeben oder unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Ist ein Feitlbruder so unaufmerksam, diese Regel zu verletzen, ist jedes andere Mitglied, dem diese Verfehlung auffällt, berechtigt, ja sogar verpflichtet, den Feitl zu spitzen (was einer großen Schande für den Sündenbock gleichkommt - Anm. d. Verf.).

 

Kreditkarten werden akzeptiert   

 

Ohne vorherige Genehmigung des Präsidiums ist eine Neuanschaffung eines in Verlust geratenen bzw. wesentlich entstellten Feitl´s, unehrenhaft. Bei Genehmigung ist ein entsprechend großer  Obolus an die Vereinskasse zu entrichten.
 

  

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